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Samstag, 2. Februar 2013

Vermieter hat berechtigtes Interesse Kündigung des Mietvertrages, Herausgabe der Wohnung -> Voraussetzung ist jedoch, bisherigen Mieter mehrere Ersatzwohnungen......

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2011 - 2-11 S 7/11 -
                                                                      +  vom 
29.02.2012
Vermieter kann Wohnungsmieter für Sanierung der gesamten Etage kündigen
Berechtigtes Interesse des Vermieters an Kündigung des Mietvertrages
....bisherigen Mieter gekündigt wird, 
so hat er ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Wohnung.
Voraussetzung  ist  jedoch, 
dass die betreffende Wohnfläche seit längerer Zeit nicht saniert wurde
und dem  bisherigen Mieter
 mehrere Ersatzwohnungen angeboten wurden.
Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main hervor....
Im vorliegenden Fall klagte  
ein Vermieter auf Herausgabe einer Wohnung,           
damit er diese sanieren und zum doppelten Mietpreis 
an einen anderen Interessenten vermieten konnte.     
Die streitgegenständliche Wohnung wurde seit bereits 20 Jahren nicht erneuert, 
während Sanierungsarbeiten auf dem Rest des Stockwerks bereits durchgeführt.....
Vermieter hat berechtigtes Interesse an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes 
Der Vermieter  habe  dem  Mieter 
     bereits 13 Ersatzwohnungen im gleichen Gebäude
       oder  in unmittelbarer räumlicher Nähe 
       sowie einen Umzugszuschuss von 1.000 Euro angeboten. 
Der beklagte Mieter wendete ein, dass eine Sanierung der Wohnung auch durch
einen vorübergehenden Umzug in ein Hotel ermöglicht werden könne......

Auch wenn die Behörden dies verlangen, Hartz IV-Empfänger müssen NICHT.... - Mieter die Wohnung nach einem rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil schon längst hätten räumen müssen - Wohnungsbeschlagnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Deutsche Behörden stehen  NICHT  in dem Ruf, 
 besonders   feinfühlig 
mir  ihren „Klienten“ umzugehen.
Dies musste auch ein Hartz IV-Empfänger erfahren,
als ihm seine Gemeinde offenbarte, dass sein neues Zuhause
ein Zimmer in einem Übergangsheim ist.....
http://news.immobilo.de/12/17/2611-amt-darf-hartz-iv-empfanger-nicht-ins-obdachlosenheim-schicken
Hartz IV-Empfänger  müssen  nicht 
 in einer Obdachlosenunterkunft wohnen,
auch  wenn  die  Behörden  dies  verlangen.
Stattdessen dürfen die Hilfeempfänger  eine eigene Wohnung mieten,
die bei angemessenen Kosten vom Amt bezahlt werden muss.

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -  
Die Mieter die Wohnung nach einem 
rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil
schon längst hätten räumen müssen
Wohnungsbeschlagnahme
zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
(darf nicht länger als sechs Monate andauern)
- Vermieter bemängelt,  ein rechtskräftiges Räumungsurteil 
  mehr als ein dreiviertel Jahr lang nicht durchsetzen zu können -
  Behörde muss bei längerdauernder Wohnungsbeschlagnahme
  fehlenden anderweitigen Wohnraum nachweisen können
Die  Beschlagnahme  einer  Wohnung
zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit
ist  grundsätzlich  möglich  und  zulässig.
Gleichwohl darf eine Wohnung jedoch nur 
bis zu sechs Monaten beschlagnahmt werden.
Die Behörden müssen zudem nachweisen, 
dass anderweitiger zumutbarer Wohnraum 
 nicht zur Verfügung steht. 
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.


Hartz IV-Empfänger  -  Anspruch auf eigene Wohnung
Die Essener Richter gaben damit einem 59-jährigen Mann Recht,
dem die  zuständige Gemeinde  ein Zimmer  in einem
Übergangsheim in Heiligenhaus  zugewiesen  hatte.
Behörde wollte nur Kosten in Höhe für ein Zimmer
in Übergangsheim übernehmen.
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.