NEIN! NO Jugendamt

NEIN!  NO Jugendamt

+ 1-Schaltfläche

Blog-Archiv : Dreieck vor der Datums-Anzeige anklicken,um die beinhalteten Post -Titel anzuzeigen

Mittwoch, 12. Mai 2010

Jugendamtskritik Die ignorierte menschliche Seite der Amtsperson

JugendamtsmitarbeiterInnen sind Menschen

„Das Jugendamt ist der ideale Arbeitsplatz für Sadisten.“ Dieser Satz geht mir spontan durch den Kopf, wenn wieder mal verzweifelte Eltern von einem vermeidbaren Kindesentzug berichten.

Sie mögen nun einwenden, ich kenne doch immer nur die eine Seite und kann doch gar nicht beurteilen, was wirklich geschehen ist. Richtig. Doch es gibt klare Anhaltspunkte dafür, wenn ein Kindesentzug hauptsächlich oder nur deshalb durchgeführt wird, weil unprofessionelle JugendamtsmitarbeiterInnen ihre Persönlichkeitsdefizite, Vorurteile, Macht- und andere Bedürfnisse an den Familien ausagieren. Es zeigen sich die immer wieder gleichen Hinweise, wenn das Jugendamt sich ein Kind aneignet, um mit Hilfe dieser Geisel einen Erwachsenenkonflikt gegen die Eltern um die Bestimmungsgewalt über das Kind(eswohl) mit Amtsmacht für sich zu entscheiden. Diese werden wir in den folgenden Kapiteln heraus arbeiten.

Warum machen viele Betroffene die Erfahrung, dass JugendamtsmitarbeiterInnen die Familie vollkommen falsch darstellen und nachweisbar lügen?
Warum müssen sie erfahren, dass sie nicht gehört werden, ihnen das Wort im Mund umgedreht wird, Belege und Beweise, die sie vorlegen, einfach ignoriert werden?
Warum haben Familien den Eindruck, dass JugendamtsmitarbeiterInnen mit ihrer Amtsmacht oft nur ganz persönliche Interessen und Vorstellungen durchsetzen?

Menschen, die (noch) keine solchen Erfahrungen mit dem Jugendamt machen mussten werden vielleicht fragen:
Warum sollte denn ein/e JugendamtsmitarbeiterIn einer Familie Schaden zufügen wollen?
Welche Gründe oder Motive sollte er/sie denn haben, einer ihr fremden Familie sowas anzutun?

Zur Beantwortung dieser Fragen müssen wir uns der menschlichen, rechtlichen und politischen Seite der Jugendamtsarbeit zuwenden. In diesem Kapitel geht es um die menschliche Seite.

Im gesamten System Jugendamt wird konsequent und komplett ausgeblendet, dass es auch dort Menschen sind, die handeln und entscheiden. Es sind Menschen, die ihre eigene
Geschichte, ihre Bedürfnisse, Interessen und Ideologien mitbringen. Mit der angeblichen „Fachlichkeit“, gerechtfertigt durch ein Sozialpädagogik-Studium (FH), wird der massive Einfluss dieser persönlichen Faktoren kaschiert und geleugnet.
Die persönliche Geschichte Alle Menschen werden geboren, haben eine mehr oder weniger glückliche Kindheit, werden erwachsen und gestalten beruflich wie privat mehr oder weniger erfolgreich ihr eigenes Leben als Erwachsene. Alle Menschen haben also eigene, ganz persönliche Erfahrungen mit dem, womit sich Jugendämter beschäftigen. In diesem Arbeitsbereich sind – wie in keinem anderen – die Beschäftigten immer auch persönlich emotional beteiligt an ihrem beruflichen Tun. Denn die Familiensituationen, mit denen sie in Kontakt kommen, sprechen in ihrer eigenen Psyche auch immer eigene Erfahrungen – gute wie schlechte – an.

Stellen Sie sich z.B. ein/e JugendamtsmitarbeiterIn vor, der/die unter einer überdominanten Mutter gelitten hat und vielleicht immer noch leidet, weil er/sie nie den Mut gefunden hat, sich zu wehren. Nun wendet sich eine Mutter an ihn/sie mit der Bitte um Hilfe bei pubertären Konflikten und der/die Jugendliche beschwert sich über zu wenige Freiheiten und zu enge Grenzen der Mutter. Wie objektiv kann diese/r JugendamtsbeamtIn sein? Welchen missionarischen Eifer wird er/sie entwickeln, um andere Jugendliche vermeintlich vor dem zu bewahren, was er/sie für sich selbst nie lösen konnte?

Stellen Sie sich JugendamtsmitarbeiterInnen vor, die darunter gelitten haben, dass z.B. ihre Mutter als unzufriedene Hausfrau wenig aufbauend, dafür sehr umklammernd war. Oder auch andersherum, Mitarbeiterinnen, die nicht damit klar kamen, dass ihre Mutter immer berufstätig war. Oder solche, die Opfer von sexuellem Missbrauch waren und niemand sie schützte. Oder solche, die einen Alkoholiker als Vater hatten, unter dem sie sehr gelitten haben. Oder solche, die den Tod eines nahen Verwandten zu beklagen haben, der drogensüchtig war und jeden Halt verlor, als er von seinem Kind getrennt wurde. Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Die einen gehen mit einem mehr oder weniger bewussten Groll auf ihre Eltern durchs Leben. Die anderen, die auf eine rundum glückliche Kindheit zurückblicken, werden ihre eigenen Erfahrungen zum Maßstab für andere Familiensituationen machen. Solche persönlichen Erfahrungen werden in der Regel einen großen Einfluss auf die Einschätzungen und das Handeln der Amtsperson haben, sowohl im Hinblick auf Untätigkeit (Wegschaubehörde) als auch im Hinblick auf voreilige, vermeidbare und unbegründete Kindesentzüge (Kinderklaubehörde).
Bedürfnisse und Interessen Menschen haben verschiedene Charaktereigenschaften, psychische Befindlichkeiten, Bedürfnisse und Wahrnehmungen. Es gibt Menschen, die Lust dabei empfinden, andere zu quälen. Es gibt Menschen mit Minderwertigkeitskomplexen, die diese durch Machtausübung und Geltungssucht kompensieren. Es gibt unsichere und angstbesetzte Menschen, die einfache und sichere „Lösungen“ brauchen. Es gibt Menschen, die in ihrer geistigen und emotionalen Intelligenz minderbemittelt sind. Es gibt Menschen, die ihre Arbeit lieben und andere, die sie nur als Last empfinden. Und selbstverständlich gibt es auch all diese in den Jugendämtern?

Hinzu kommt, dass die Berufswünsche von Menschen sehr stark von diesen eigenen Bedürfnissen geprägt sind. Was sind die Motivationen, Sozialpädagogik (FH) zu studieren? Wie sehr beeinflussen hier traumatische Erfahrungen aus der eigenen Kindheit, die im Studium aufgearbeitet werden sollen? Wie groß wird dann der missionarische Eifer, andere Kinder auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen zu „retten“.

Neben diesem missionarischen Eifer kann auch Selbstschutz in der Arbeit eine Rolle spielen. Der/die JugendamtsmitarbeiterIn ist überfordert, will dies kaschieren und entdeckt, dass der Kindesentzug die einfachste, arbeitssparendste und sicherste Methode ist, einen Fall zu „erledigen“. Dem missionarischen Typ geht es um die selbstdefinierte „Rettung“, für die er/sie sich mit voller Überzeugung einsetzt (Gesetzte hin oder her). Dem überforderten und unlustigen Typ geht es darum, den Fall vom Tisch zu kriegen und sich gleichzeitig größtmöglich abzusichern.
Ideologien
MitarbeiterInnen des Jugendamtes haben studiert (allerdings bei weitem nicht alle) – Sozialpädagogik (FH). Sie verstehen sich als „Fachkraft“ aufgrund ihres Studiums. Und diejenigen, die nicht studiert haben, verstehen sich als „Fachkraft“ aufgrund ihres Arbeitsvertrages. Denn sie verstehen sich nicht nur selbst als „Fachkraft“, sondern es ist die ihnen vom Amt, der Politik und der Gesellschaft zugeschriebene Funktion.

Wir alle hängen mehr oder weniger fundierten Überzeugungen an. Es hängt von der Person ab, wie offen sie ist, diese Überzeugungen hinterfragen zu lassen und sie einer kritischen Prüfung zu unterziehen. In Behörden ist eine solche Bereitschaft nach allgemeiner Erfahrung deutlich unterentwickelt.
Eine Ideologie ist ein System von Ideen, Vorstellungen, Werturteilen und Begriffen. Wenn nun eine „Fachkraft“ aus ihrem Studium und der ihr zugewiesenen Funktion ableitet, es generell besser zu wissen, als die Eltern eines Kindes, dann wird aus Fachlichkeit Ideologie. Wer sein Studium über die Kompetenz der Eltern stellt, die ihr Kind kennen, der erliegt einer blinden Wissenschaftsgläubigkeit und einem mechanistischen Denken. Er/sie glaubt zu wissen, wie das Kind an sich „funktioniert“ und deshalb auch jedes konkrete Kind, mit dem er/sie zu tun bekommt.

Leider ist eine solche Besserwisserei und Rechthaberei aufgrund der Ideologie der eigenen Überlegenheit in Jugendämtern sehr verbreitet. Dann geht es nicht mehr darum, die eigenen im Studium erworbenen Kompetenzen auf Augenhöhe mit den Kompetenzen der Eltern bezüglich ihres eigenen Kindes zu verbinden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es geht vielmehr darum, den eigenen Anspruch auf „Wahrheit“ gegen jeden Widerspruch der Eltern und auch des Kindes durchzusetzen.

In einer solchen mechanistischen Sichtweise geht auch jedes Gespür für die Bedeutung von Beziehung, Liebe und Wurzeln für die Entwicklung eines Kindes und zukünftigen Erwachsenen verloren. Erziehung wird zu einem technischen Vorgang und das Kind zu einem Werkstück. Sind Eltern nach Ansicht der Fachkraft nicht in der Lage, diesen technischen Vorgang nach der von der Fachkraft favorisierten Bedienungsanleitung durchzuführen, dann müssen die Eltern eben entlassen und Fachkräfte für die Weiterbearbeitung beschäftigt werden.

Die persönlichen Geschichten, Bedürfnisse, Interessen und Ideologien erlangen aber erst Bedeutung in ihrer Verknüpfung mit unkontrollierter Macht. Es kann einer Familie egal sein, was eine andere Person von ihrer Erziehung hält, so lange sie nicht die Macht hat, sich einzumischen und der Familie nach eigenem Gutdünken Vorschriften zu machen.

Die Macht der Einmischung ist den MitarbeiterInnen dieses Amtes gegeben, um Kindern zu helfen, deren grundlegende Menschenrechte missachtet werden (egal von wem – Eltern oder anderen Personen). Die jeweiligen persönlichen Geschichten, Bedürfnisse, Interessen und Ideologien spielen jedoch auch eine entscheidende Rolle für die Wegschaubehörde. Sie begründen den Missbrauch dieser Macht durch Untätigkeit oder vermeidbaren und grundlosen Kindesentzug.

Erst durch die Frage der Macht wird das Handeln von Jugendämtern zum Skandal. Wer die menschliche Seite ignoriert, die Bediensteten eines Amtes als unfehlbar erklärt, sie mit umfassender Macht ausstattet, sich in die fundamentalen Belange anderer Menschen einzumischen und dabei auf eine demokratische Kontrolle ihres Tuns zu verzichten, der macht sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen, lebenslangen Schädigungen und Tod von Kindern und Eltern.

Dieser Frage der Macht werden wir uns in den folgenden Kapiteln widmen.



Wie ein Staat mit den Familien umgeht sagt sehr viel aus über den Zustand der Demokratie in diesem Land. Das Agieren der Jugendämter ist also ein guter Indikator dafür, in was für einem Land wir eigentlich leben. Deshalb ist dieses Thema für alle interessant, ob sie nun (noch minderjährige) Kinder haben oder nicht.

__________________

Die haarsträubenden Erfahrungen, die unsere Familie mit dem Jugendamt machen musste, waren die Ursache, mich näher mit diesem Thema zu beschäftigen. Und was ich in diesen Jahren der intensiven Beschäftigung erfahren musste, hat mich entsetzt.

Das Fazit daraus: Ich würde NIE MEHR in diesem Land ein Kind groß ziehen. Wäre meine Tochter nicht inzwischen volljährig, hätte ich noch ein minderjähriges Kind, ich würde dieses Land sofort verlassen. Da das Jugendamt unsere Familie jedoch nicht mehr zerstören kann, sehe ich es als meinen Beitrag zur Verteidigung demokratischer Grundwerte und Menschenrechte in diesem Land, diese Seiten zu veröffentlichen.

Es gibt im Netz zahlreiche Seiten von Betroffenen, denen das Jugendamt die Kinder weg genommen hat. Einige davon werden hier verlinkt. Sie stehen für unzählige Fälle, für die es keine Homepage gibt. Für den Inhalt dieser Seiten sind allein die Betreiber der jeweiligen Seite verantwortlich.


http://www.dans-leben.de/index.htm
http://www.die-entsorgte-mutter.de/
http://hutchison-wegberg.de/44.html
http://kindeswohlcontrajugendamt.jimdo.com/
http://michialex.mi.funpic.de/Startseite.htm
http://www.mordfall-agnes-roth.eu.ki/
http://www.rpdd.eu/index-Dateien/Page266.htm
http://www.schaunichtweg.com/kinderklau.htm
http://jugendamtswillkuer.de/
http://www.die-akte-nina.com/DerKindesentzug.htm
http://www.jennifer-manuela.de/
http://www.petra-heller.com/
http://www.kinderklau-der-ganz-normale-wahnsinn.de/Hauptseiten/Startseite.htm
http://www.muenchhausen-opfer.de/
http://www.mutter-kinder.de/
http://www.kinderklau.tk/
http://www.die-akte-hoss.de/
Eine treffende Darstellung der Thematik ist zu finden in der Chronologie von jemandem, der sich seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt.
Berichte, Analyen, Hintergründe, Querverweise finden Sie auf folgenden Seiten:
http://www.michael-grumann.de/informationsdienst-kindeswegnahme/index.html
http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=1
http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm
 

Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

08.01.2009
Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner’schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.

(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)


Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01760/index.php