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Mittwoch, 14. April 2010

Westfalen Blatt In Jugendämtern arbeiten gelegentlich Dilettanten"

Westfalen Blatt
In Jugendämtern arbeiten gelegentlich Dilettanten"
Bielefeld (WB). Deutschland ist schon fünfmal vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte verurteilt worden, weil Familien unter angeblich falschen
Entscheidungen von Jugendämtern und Familienrichtern gelitten haben. Die CDU/CSUFraktion
im Jugendausschuss des Bundestages veranstaltet deshalb in der
kommenden Woche ein Expertengespräch zum Thema Eltern und Jugendämter. Ein
Teilnehmer ist Prof. Dr. Uwe Jopt von der Uni Bielefeld. Christian Althoff sprach mit dem
Diplompsychologen und Sachverständigen.
Es gibt Jugendämter, die Ihre Kritik fürchten. Haben Sie generell etwas gegen diese
Behörden?
Prof. Uwe Jopt: Überhaupt nicht! Ich nenne sie auch die Kinderschutzpolizei.
Jugendämter sind sehr wichtig, um Kindern zu helfen, die in Not sind, die nicht gut
versorgt oder sogar misshandelt werden.
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland etwa 28 000 Kinder aus ihren Familien geholt
worden. Ist das nicht eine erschreckend hohe Zahl?
Prof. Uwe Jopt: Die Jugendämter haben ihre Gründe. Die weitaus meisten Mitarbeiter
dort entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn man an Fälle wie den
toten Kevin denkt, dann sage ich: Besser ein Kind zu viel als eines zu wenig aus der
Familie holen.
Aber?
Prof. Uwe Jopt: Das ganz große Problem in Deutschland ist: Was passiert eigentlich
nach der Kindeswegnahme? Da liegt ganz, ganz viel im Argen. Da leiden etliche Kinder
oft jahrelang, obwohl das vermeidbar wäre.
Wie kommt es dazu?
Prof. Uwe Jopt: Das Gesetz sieht vor, dass entzogene Kinder in der Regel wieder zu
ihren Eltern kommen, wenn sich dort die Verhältnisse gebessert haben. Viele
Jugendämter tun aber alles, damit Kinder nicht zurückgeführt werden. Das fängt damit
an, dass sie die Kinder zu Pflegeeltern geben, die sehr oft gescheiterte
Adoptionsanwärter sind. Ich habe selbst erlebt, dass Jugendamtsmitarbeiter zu
Pflegeeltern gesagt haben: Gehen Sie davon aus, dass die Mutter das Kind nicht
wiederbekommt! Es ist nur allzu menschlich, dass Pflegeeltern so ein Kind nie wieder
hergeben wollen und es deshalb der leiblichen Familie entwöhnen. Zumal die
Jugendämter das noch unterstützen, indem sie den leiblichen Eltern oft für Monate
untersagen, ihr Kind zu sehen. Dann kommt es irgendwann zu so genannten
begleiteten Kontakten. Das ist manchmal der reinste Wahnsinn! Da sitzen die
Pflegemutter und Jugendamtsmitarbeiter um das Kind herum, und dann wird der
leiblichen Mutter gesagt: Jetzt interagieren Sie mal! Die Mutter geht verunsichert auf ihr
Kind zu und sagt: Ich bin es, deine Mama! Und im selben Moment wird die Frau auch
schon von einer Jugendamtsmitarbeiterin gestoppt, die mit dem Abbruch des Kontakts
droht, sollte die Mutter ihr Kind weiter so verunsichern. Denn für das Kind, so erfährt die
Mutter, sei ja die Pflegemutter inzwischen zur Mama geworden.
Die Folgen einer Trennung sind also für das Kind dramatisch?
Prof. Uwe Jopt: Und wie! Eine Trennung ist ein massives Trauma. Viele Kinder werden
danach auffällig. Sie haben Angstträume, nässen ins Bett und werden aggressiv. Für
einen Kinderpsychologen sind das ganz normale Reflexe auf die Trennung. Aber
Jugendämter werten dieses Verhalten oft als Beweis für angeblich schlechte
Bedingungen im Elternhaus und füh-len sich bestätigt. Es ist auch ganz natürlich, dass
sich ein kleines Kind, das bei Pflegeeltern aufwächst und seine leibliche Mutter sehr
lange nicht sehen durfte, beim ersten Wiedersehen an die Pflegemutter klammert.
Daraus folgern viele Jugendamtsmitarbeiter unzulässigerweise, dass das Kind keinen
Kontakt zu seiner Mutter möchte.
Aber die Jugendamtsmitarbeiter sind doch ausgebildet. Müssten sie das Verhalten der
Kinder nicht richtig deuten können>?
Prof. Uwe Jopt: Das ist das zweite große Problem. In einigen Jugendämtern arbeiten
gelegentlich wohlmeinende Dilettanten. Das möchte ich nicht boshaft, sondern kritisch
verstanden wissen. Viele haben an der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert und
werden dann mit der verantwortungsvollsten Aufgabe betraut, die es überhaupt in einer
Stadt- oder Kreisverwaltung gibt: Über die Zukunft von Kindern zu entscheiden. Dafür
aber fehlt diesen Menschen jede kinderpsychologische Ausbildung. Selbst in einem
Psychologiestudium wird Entwicklungspsychologie meist mit einer Vorlesung und zwei
Seminaren abgefeiert. Das ist viel zu wenig.
Wie haben Sie sich denn Ihre Kompetenz angeeignet?
Prof. Uwe Jopt: Ich werde bald 65, und ich hhabe mein Leben lang gelernt. Sehr viel
auch aus meinen Fehlern. Ich erinnere mich an einen Fall, da lebten die getrennten
Eltern in zwei Wohnungen nebeneinander. Sie stritten sich trotzdem jeden Tag aufs
Schlimmste, und mittendrin war die fünfjährige Tochter. Ich dachte, ich müsste die
Situation für das Kind entspannen und habe dem Vater empfohlen, in ein anderes Haus
zu ziehen. Als ich dem Mädchen das erzählt habe, war es nicht etwa erleichtert,
sondern fing bitterlich an zu weinen. Ich hatte versucht, den Fall mit Erwachsenenlogik
zu lösen. Dabei hätte ich mich in das Kind verset-zen müssen. Und das ist es, was ich
heute immer wieder versuche.
Wer aus Fehlern lernen will, muss zu Eigenkritik fähig sein...
Prof. Uwe Jopt: ...und die vermisse ich bei vie-len Jugendämtern. Ich erstelle pro Jahr
etwa 60 Gutachten, aber bis heute kenne ich nicht einen Fall, in dem sich ein Amt bei
Eltern entschuldigt hat. Dabei gibt es hanebüchene Dinge! Ich kenne ein Jugendamt,
das hat einer Mutter drei Kinder weggenommen, weil sie die Kleinen angeblich nicht
ausreichend gefördert hat. Irgendwann kam heraus, dass die Kinder seit ihrer Geburt
geistig behindert waren, und die Mutter sehr wohl alles getan hatte, was ihr möglich
war, um die Kleinen zu fördern. Heute hat sie die Kinder wieder, aber glauben Sie nicht,
dass die Behörde sich entschuldigt hat!
Die Jugendämter argumentieren, ihre Entscheidungen seien ja schließlich von Richtern
bestätigt.
Prof. Uwe Jopt: Für die Kindesentziehung trifft das ja auch zu. Aber danach findet keine
Kon-trolle mehr statt. Das Sorgerecht hat dann oft ein Verwaltungsmitarbeiter, der im
schlimmsten Fall der Vormund mehrerer hundert solcher Kinder sein kann. Es wird
doch niemand im Ernst glauben, dass dieser Beamte sich so um das einzelne Kind
kümmert wie das Eltern tun würden! Zum Thema Familienrichter ist außerdem zu
sagen: Ein Richter ist kein Kinderpsychologe. Er braucht für seine Entscheidung eine
Grundlage, und das sind nun mal Stellungnahmen von Jugendämtern und gelegentlich
auch von zweifelhaften Gutachtern.
Warum zweifelhaft?
Prof. Uwe Jopt: Jeder, der etwa Pädagogik oder Psychologie studiert hat, kann sich
Gut-achter nennen. Es gibt sogar Heilpraktiker, die das tun. Niemand kontrolliert, ob
und wie sich diese Leute weitergebildet haben. Ich selbst bilde deshalb seit Jahren
Psychologen zu Gutachtern aus. Das ist nicht mal gerade so zu machen, das dauert 18
Monate.
Die CDU/CSU-Fraktion im Jugendausschuss des Bundestages veranstaltet in der
kommenden Woche eine Anhörung zum Thema Jugendämter, an der Sie teilnehmen.
Worum geht es da?
Prof. Uwe Jopt: Natürlich bekommen auch Politiker immer wieder Briefe von Eltern,
denen die Kinder weggenommen worden ist. Es wird überlegt, ob man Clearingstellen
einrichten soll, die zwischen Ämtern und Eltern vermitteln.
Was halten Sie davon?
Prof. Uwe Jopt: Nicht so viel. So ein Ombuds-mann steckt ja selbst nicht tief in der
Materie drin, sondern hört nur das, was beide Seiten ihm vortragen.
Was ist also Ihr Vorschlag?
Prof. Uwe Jopt: In den Jugendämtern muss sich etwas ändern. Die Mitarbeiter müssten
intensiv weitergebildet und dann ein bis zwei Gehaltsstufen höher eingruppiert werden.
Warum geschieht das nicht?
Prof. Uwe Jopt: Vereinzelt sind schon Ansätze da. Es gibt Jugendämter in Deutschland,
die laden mich zu Weiterbildungsveranstaltungen ein. Es gibt aber auch Ämter, die
sagen dem Familienrichter: Wenn Sie den Jopt beauftra-gen, verweigern wir unsere
Mitarbeit.
Artikel vom 23.05.2009
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von Bettina am 24/07/09
Deutschland macht seit eh und je! Milliardengeschäfte mit deutschen und ausländischen
Familien.
Dank dem Ausland, Dank den ausländischen Mitbürgern usw. befasst sich seit ein paar Jahren
das europäische Parlament und neuerdings die UN mit diesem System, die UNO ist bereits
involviert. Deutschland übergeht sogar Verurteilungen der EU gegen BRD wegen
Menschenrechtsverletzungen. Regelmäßig wird die Bundesrepublik Deutschland wegen
schwerster Menschenrechtsverletzungen verurteilt.
Kindesentzugsfälle wie Koudelka, Haase, Görgülü, Heller, Sommerfeld waren die Vorreiter für
eine regelrechte Klagewelle
gegen die BRD, so dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte massive
Terminierungsprobleme hat.
Das Europäische Parlament hat aufgrund der als illegal festgestellten Methoden aller deutscher
Jugendämter bereits im Januar 2007 jugendamtsgeschädigten Familien vorab die Garantie
gegeben, alle Petitionseingaben anzunehmen. Sicher sind Ihnen, wie nahezu allen Bürgern
unseres Landes, diese Fakten bisher verborgen geblieben.
Das Problem Jugendamt ist ein dreigliedriges:
1. Menschlich und sozial inkompetent (mangelhafte Ausbildung, Grund liegt in den Strukturen
des JA)
2. Juristisch (Eltern haben keine Möglichkeit bei Kindeswegnahme zu intervenieren)
3. Demokratisch (das JA steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, da die Gewaltenteilung
hier aufgehoben. Das JA wurde nahtlos aus dem 3. Reich/Lebensborn fortgeführt )
Jugendamt wurde in den zivilisierten Ländern Europas abgeschafft spätestens in 1945 mit der
Ausnahme von Deutschland und Österreich. "Amt" mit Nazihintergrund und Stasihintergrund,
funktioniert ohne Dienstaufsicht, (welche aus Rechtsaufsicht und und Fachaufsicht bestehen soll)
weil ohne Fachaufsicht und ist illegal. Nazi und Stasi-Geschichte des Jugendamtes ist nicht
aufgearbeitet worden, deshalb Jugendamtmenschen agieren in einem kontrollfreiem Raum als
politische Parteiinstanz und Kontrollinstanz des Familienlebens. Verbote der polnische Sprache
dem polnischen Kindern gehören wieder zum Alltag wie vor 1945.
Diese verbrecherische Gebilde soll verboten werden im Rahmen der Anpassung zu den
europäischen Normen des Familienlebens. Richtigkeit der EU Petitionen und systemorioentierte
deutsche Menschenrechtsverletzungen in der Regie der Regierung und des Jugendamtsystems
wurden in einem Arbeitsdokument des Petitionsauschusses des EU Parlamentes von 19.01.2009
bestätigt.
Renazifizierung soll vermieden werden.
von Alinea am 29/05/09
Zu KDMs Kommentar von der Startseite:
Die Vollzeitpflege ist der Bereich, der Kinder und ihre Eltern am meisten emotional belastet. In
vielen Fällen werden Kinder gegen den Willen der Eltern in Obhut genommen.Wird hier
fahrlässig gehandelt - damit meine ich an dieser Stelle: Nachlässig, oder sogar entgegen der
Aufklärung, ob überhaupt gerechtfertigte Gründe für die Inobhutnahme vorlagen, so kann man
wohl von einem Versagen der Jugendamtsmitarbeiter vor allem auch auf menschlicher Ebene
sprechen. Allein mit mangelhaften Fachausbildungen lässt sich - wie Herr Prof. Dr. Jopt es
zurückhaltend darstellt - soviel psychische Grausamkeit wohl kaum begründen.
Die Richter folgen auch in der zweiten Instanz oft ohne Prüfung den Darstellungen des
Jugendamtes. Sie lehnen oftmals Beschwerden schon im Vorfeld ab, verweigern Beweise zu
sichten bzw. anzuerkennen, die die Eltern für die Anhäufungen von wahrheitswidrigen Aussagen
des Amtes vorzulegen in der Lage sind. Begründung: Das Amt hätte mit Sicherheit seine Gründe
das/ die Kinder in Obhut zu nehmen. Nur dass das Amt hierzu keine anfechtbare Stellung
bezieht. Es bleibt meist bei schwammigen Anwürfen - Konkretes wird nicht benannt. Es könnte
ja schließlich entkräftet oder als von den Gerichten und der Öffentlichkeit als zu geringfügig
befunden werden, um als Grund für das Anhalten der Inobhutnahme bestehen zu können.
Jugendämter werden daher zu Recht als Kinderklaubehörden betitelt, da sie falsche Tatsachen
vorspiegeln, an anderer Stelle Sachverhalte verdrehen, überzogen darstellen und als Hauptmotiv
oftmals die schwer zu widerlegende Behauptung einer psychischen Überlastung der Eltern in den
Raum stellen. Was Viele nicht wissen: Die Eltern sind nicht in der Beweispflicht, dürfen sich
also gegen eine Begutachtung verwehren. - Sicherlich sind die Ämter unterbesetzt und
mangelhaft ausgebildet - jedoch sollen sie dann lieber hier Hilfe erbitten, anstatt Eltern denen mit
öffentlichen Hilfen gedient wäre, ihre Kinder zu entziehen.
von Inga am 28/05/09
Man kann nur hoffen, dass der Staat (endlich) den Blick für die wirkliche Problematik bekommt:
Überforderte Jugendamtsmitarbeiter, die nicht gewillt sind, ihre auf punktuelle Hinweise (z.B.
von genervten Nachbarn) begründeten "Kindeswohlgefährdungsmeldungen" zu revidieren, selbst
wenn die Eltern den Vorwürfen tonnenweise Entlastungsmaterial entgegenlegen können, gehören
zur Kur oder sonstwie weggesperrt - keinesfalls aber auf unschuldige Kinder und ihre Eltern
losgelassen. Schön, dass Fachleute wie Herr Prof. Dr. Jopt den Mund aufmachen, und aufzeigen,
wie viel hier dauerhaft schiefläuft.
Wenn der Staat trotz der Verurteilungen vor dem Europäischen Gerichtshof und unzähliger
Medienaufzeigungen zu den Missständen in den deutschen Jugendämtern nicht bald reagiert,
kann man nur hoffen, dass die Familien bereit sind, für ihre Kinder auf die Straße zu gehen, um
auf diesem Weg ihre Rechte einzufordern.
Ein Staat, der durch sein Nichteingreifen einer seiner Behörden dauerhaft die Möglichkeit bietet,
durch Unterlaufen bestehender Gesetze Kinder ihren Eltern zu entfremden, sollte sich überlegen,
wie schnell er bei anderen - die Menschenrechte achtenden Staaten - hiermit in Misskredit
geraten kann. Dies könnte unseren Staat dann möglicherweise auch auf anderen Sektoren
belasten - was ihm dann durchaus zu Recht geschähe.von Claudia am 23/05/09
Ich habe den Eindruck- aus dem Freundeskreis- das in den Jugendämtern nur gefrustete,
geschiedene, alleinerziehende angestellt sind, die darauf bedacht sind, sicherlich aus Neid,
intakte Familien zu zerstören.