Auch das ist deutscher Jugendamts-Alltag:
Zwar hat sich das Jugendamt - weit ab vom Grundgesetz - die Möglichkeit verschafftin intakte Familien einzugreifen, ohne wie bisher das Versagen der Eltern nachweisen zu müssen.
Doch ganz offensichtlich ist das Kriterium für
das Einschreiten des Jugendamtes nicht
die Gefährdung des Kindeswohls.
Sonst wären zahlreiche Fälle nicht vorgekommen,
in denen Kinder zu Tode kamen, obwohl das Jugendamt informiert über die Gefährdung informiert war.
Nach den verfügbaren Informationen
scheint oberstes Kriterium
für das Einschreiten des Jugendamtes
der persönliche Geschmack seiner Mitarbeiter
zu sein: Wenn deine Wohnung nicht
"das Gelbe vom Ei ist",
dann bist Du Deine Kinder los.
Und wer sich gegen diese Willkür auflehnt,
der hat sowieso von Anfang an
keine Chance mehr,
seine Kinder wiederzusehen.
Die Wurzel des Übels ist,
dass deutsche Jugendämter
keiner wirksamen Kontrolle unterliegen.
Denn überall dort,
wo die Kontrolle gänzlich fehlt,
kommt früher oder später zwangsläufig
amtlicher Größenwahn auf.
Größenwahn und Kindeswohl
- ist das miteinander vereinbar?
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
"Eine immerzu blutende Wunde"
thopo, 12:57h
Jedes Jahr trennen sich etwa 150.000 Paare mit minderjährigen Kindern.
Bricht der Kontakt zum Nachwuchs ab, kann die Gesundheit der Eltern erheblich leiden.
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden, 2006 waren es etwa 190.000. Etwa 150.000 minderjährige Kinder sind von diesen Trennungen betroffen.
Welche Folgen das für Kinder und Eltern haben kann, ist bisher kaum untersucht worden.
Besonders wenig berücksichtigt wurde von der Forschung, wie sich kompletter
Kontaktentzug auf die Eltern und Kinder auswirkt,
die sich nicht mehr sehen.
Die Psychologin Esther Katona von der Universität Freiburg
hat nun in einer umfangreichen Arbeit analysiert,
wie es den Vätern und Müttern geht,
die von ihren Kindern getrennt sind.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das also sagen Fachleute zu den
Folgen von Kindesentziehung und Umgangsboykott.
Frau Katona ist weder die erste noch die einzige Forscherin auf diesem Gebiet.
Doch wenn die Entziehung von dem Jugendamt begangen wird,
hat die Staatsanwaltschaft ihre eigene Meinung dazu:
"Der Anzeigeerstatter kann nicht geltend machen,
dass er und die Geschwister des Entziehungsopfers
durch die Entziehung kausal in ihrer
Gesundheit geschädigt wurden."
Ein weiterer Beweis dafür,
dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen
und das Jugendamt stets von allen Vorwürfen befreit wird
(siehe auch hier).
Die Menschenrechtsverletzungen
durch die Jugendämter
haben Deutschland ins Zentrum
der internationalen Öffentlichkeit gerückt.
Nun wird es Zeit, auch über eine
Entschädigung der Opfer nachzudenken.
Oder muss auch dieser Schritt,
der in einem Rechtsstaat
eigentlich selbstverständlich sein sollte,
erst von außen an uns herangetragen werden?
... link Im Jahr 2005 wurden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden, 2006 waren es etwa 190.000. Etwa 150.000 minderjährige Kinder sind von diesen Trennungen betroffen.
Welche Folgen das für Kinder und Eltern haben kann, ist bisher kaum untersucht worden.
Besonders wenig berücksichtigt wurde von der Forschung, wie sich kompletter
Kontaktentzug auf die Eltern und Kinder auswirkt,
die sich nicht mehr sehen.
Die Psychologin Esther Katona von der Universität Freiburg
hat nun in einer umfangreichen Arbeit analysiert,
wie es den Vätern und Müttern geht,
die von ihren Kindern getrennt sind.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das also sagen Fachleute zu den
Folgen von Kindesentziehung und Umgangsboykott.
Frau Katona ist weder die erste noch die einzige Forscherin auf diesem Gebiet.
Doch wenn die Entziehung von dem Jugendamt begangen wird,
hat die Staatsanwaltschaft ihre eigene Meinung dazu:
"Der Anzeigeerstatter kann nicht geltend machen,
dass er und die Geschwister des Entziehungsopfers
durch die Entziehung kausal in ihrer
Gesundheit geschädigt wurden."
Ein weiterer Beweis dafür,
dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen
und das Jugendamt stets von allen Vorwürfen befreit wird
(siehe auch hier).
Die Menschenrechtsverletzungen
durch die Jugendämter
haben Deutschland ins Zentrum
der internationalen Öffentlichkeit gerückt.
Nun wird es Zeit, auch über eine
Entschädigung der Opfer nachzudenken.
Oder muss auch dieser Schritt,
der in einem Rechtsstaat
eigentlich selbstverständlich sein sollte,
erst von außen an uns herangetragen werden?
http://presseblog.blogger.de/topics/menschenrechte